Manuelle Therapie - Grundlagen / Hand - Kursstart 09.03.2025
Förderfähig mit Bildungsgutschein
Das Kurskonzept „Manuelle Therapie der FAMP“ wurde von Markus Pschick (Instruktor MT & Leiter Fortbildungsakademie - Markus Pschick) in Anlehnung an die Konzepte von Dos Winkel (IAOM) und Anton Kollmannthaler (WMT) entwickelt. Grundlage ist der Konkav–Konvex Gedanke von Kaltenborn. Im Laufe der Jahre erweiterte und modifizierte sich das Konzept durch diverse Einflüsse verschiedener Therapieansätze wie z.B. Mc Kenzie oder Cyriax. Unter Berücksichtigung der Anatomie und Biomechanik der Gelenke entstand so eine Manuelle Therapie, deren Schwerpunkt klar im Bereich der praxisorientierten Anwendbarkeit liegt.
Ergänzend werden auch sportphysiotherapeutische Aspekte, Einblicke in die Kiefergelenkstherapie, die ATLAS – Therapie, die Nervenmobilisation und die propriozeptive Nachbehandlung des Arthrons nach manualtherapeutischer Mobilisation unterrichtet.
Kursinhalt
Grundlagen/Hand: 15.-18.09.24
Ellbogen/Schultergürtel: 09.-12.03.25
Schulter/HWS: 25.-28.06.25
HWS/BWS: 14.-17.12.25
LWS/SIG: 07.-10.01.26
Hüfte/Knie: 18.-21.03.26
Knie/Fuß: 10.- 13.06.26
Refresher/Prüfung: 06.-10.10.26
Ihr Nutzen
Bei erfolgreichem Abschluss, berechtigt der Kurs zur Abrechnung mit den Kostenträgern.
Nach jedem Kursteil sollten Sie in der Lage sein, das jeweils besprochene Gelenk zu befunden und effektiv und zielgerichtet zu behandeln. Zusätzlich lernen Sie das AMP–Konzept (Arthro–muskuläre Programmierung) kennen.
Außerdem bieten wir unseren Teilnehmern optional und exklusiv die Möglichkeit an einem Zusatzmodul „KGG – KG am Gerät“ teilzunehmen, um zu deutlich ermäßigter Kursgebühr zusätzlich zum Zertifikat „Manuelle Therapie“ das Zertifikat "KGG – KG am Gerät“ zu erlangen.
Zielgruppe
Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure und medizinische Bademeister
Fortbildungspunkte (gesamt)
304
Hinweise
Gemäß aktueller Richtlinien der FAMP werden auch med. Masseure zum Kurs zugelassen. Wir weisen jedoch daraufhin, dass med. Masseure ab März 2017 von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr zur Abrechnung anerkannt werden (BSG Urteil vom 16.3.2017, AZ: B 3 KR 14/16 R).
Jeder Teilnehmer erhält ein umfangreiches kursbegleitendes Skript.
Die Weiterqualifizierung ist eine zugelassene Maßnahme nach AZAV und kann mit einem Bildungsgutschein gefördert werden.
Wichtige Kursinformationen im Überblick